Öffentliche Strände in Alanya stehen unter Beobachtung

Alanya'da halk plajları gözlem altında

Die Inspektionen des Blaue-Flag-Programms, die unter der Leitung der Gemeinde Alanya durchgeführt werden, haben begonnen. In der Saison 2024 wird die Eignung von 69 Resortstränden, 7 öffentlichen Stränden, 5 Tourismusbooten und 1 Yachthafenbetrieb vor Ort geprüft.

Im Jahr 2024 werden in Alanya saisonale Inspektionen von 69 mit der Blauen Flagge ausgezeichneten Resortstränden, 7 öffentlichen Stränden, 5 Touristenbooten und 1 Yachthafenbetrieb durchgeführt. Inspektionen der mit der Blauen Flagge ausgezeichneten antragstellenden Einrichtungen und öffentlichen Strände werden von der Umweltschutz- und Kontrolldirektion der Gemeinde Alanya, dem Koordinierungsbüro von TÜRÇEV Antalya, der Gesundheitsdirektion des Bezirks Alanya und dem Tourismusinformationsbüro von Alanya durchgeführt. Bei den Inspektionen wird vor Ort überprüft, ob die Einrichtungen, öffentlichen Strände, der Yachthafen von Alanya und die Tourismusboote den Kriterien des Leitfadens mit der Blauen Flagge entsprechen. Darüber hinaus werden Informationen über die besten Strandpraktiken der Einrichtungen gegeben, die während der gesamten Saison als Strände mit Blauer Flagge betrieben werden.


Das Blaue-Flagge-Programm, das in 50 Ländern weltweit umgesetzt wird, wurde 1993 in der Türkei mit dem Ziel eingeführt, die öffentliche Gesundheit, Umweltbildung und -bewusstsein zu schützen. Das Programm umfasst 16 Verhaltensregeln mit 33 Kriterien für mit der Blauen Flagge ausgezeichnete Strände, 38 für Yachthäfen, 51 für Touristenboote und 4 für einzelne Yachten. Das Programm umfasst verbindliche Kriterien wie Badewasseranalysen an Stränden alle 15 Tage während der Saison, Eignung von Abwasseraufbereitungsanlagen, Schutz sensibler Naturgebiete, Verfügbarkeit von Rettungsschwimmern und Erste-Hilfe-Material, Notfallplan, Einrichtungen für Behinderte, Mülltrennung und Umwelterziehung . Bei Yachthäfen und Tourismusbooten gehören außerdem unternehmerische Sozialverantwortung, Öffentlichkeitsbeteiligung und Bildung zu den Bewertungskriterien.